Förderung
Wen und was fördern wir?

Ihrem Credo entsprechend, unterstützt die Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler mit Preisen und Stipendien, mit der Vermittlung von Konzerten, Ausstellungen und Lesungen. Dabei beschränkt sich die Stiftung nicht auf finanzielle Unterstützung, sondern sie begleitet die von ihr geförderten Künstler:innen partnerschaftlich.

Die Stiftung ist operativ tätig und entwickelt dabei eigene Programme, die sie eigenständig oder mit Kooperationspartner:innen umsetzt.

Aktuell engagiert sich die Stiftung in den künstlerischen Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Musik.

Förderungen sind ausschließlich im Rahmen folgender Programme möglich:

Literatur

1.   Literaturpreis

Förderziel: Die Stiftung vergibt jährlich einen Preis für ein literarisches Debüt. Die Anerkennung zeichnet eine Neuerscheinung aus, die zum Zeitpunkt der Einreichung durch einen Verlag als Rohmanuskript vorliegt.

Der Preis richtet sich an Autor:innen bis zu einem Alter von 40 Jahren, deren erster Roman, Erzählungs- oder Gedichtband im Spätsommer/Herbst eines Jahres zur Veröffentlichung ansteht. Andere Publikationen, etwa ein Sachbuch oder ein im Selbstverlag erschienener Roman, sind in der Regel ein Ausschlusskriterium.

Die Stiftung beabsichtigt, mit dem Literaturpreis so weit wie möglich vor der Veröffentlichung anzusetzen, um die Preisträger:innen schon vor der Drucklegung des Debüts finanziell zu unterstützen.

Förderumfang: Der Literaturpreis wird seit dem Jahr 2025 mit 25.000 Euro dotiert.

Auswahl:
Zweistufiges Verfahren:
1.     Renommierte Publikumsverlage aus dem deutschsprachigen Raum werden regelmäßig im Frühjahr eingeladen, unveröffentlichte Manuskripte einzureichen. 

2.     Eine jährlich wechselnde Fachjury trifft bis zum Sommeranfang auf Basis der Einreichungen eine Entscheidung über die Vergabe des Literaturpreises.

Eigenbewerbungen durch Autor:innen sind nicht möglich.

2.    Literatur-Stipendienprogramm „Spaltmaße – Vermessungen aus Alltag und Gesellschaft“

Förderziel: Jährlich vergibt die Stiftung fünf Literatur-Stipendien an deutschsprachige Autor:innen, die nicht älter als 35 Jahre sind, noch kein literarisches Debüt vorgelegt haben und insofern nicht verlagsgebunden sind. Die Stipendien sind nicht residenzgebunden.

Die Stipendien bieten ausgewählten Autor:innen finanzielle Unterstützung bei ihrer Beschäftigung mit ihren aktuellen Literaturprojekten. Zusätzlich stellt die Stiftung ihnen erfahrene Mentor:innen beratend zur Seite; diese können aus renommierten Verlagen und Agenturen kommen oder selber Autor:innen sein. Zur Deckung etwaiger Recherche- oder Reisekosten steht den Stipendiat:innen ein Budget zur Verfügung.

Am Ende des Förderzeitraums wird die Einreichung eines Essays erwartet, der sich zu einem von der Stiftung genannten gesellschaftspolitischen Thema äußert. Im Folgejahr werden die Essays in der Literaturzeitschrift Edit veröffentlicht: www.editonline.de.

Förderumfang: Die Stipendien haben eine Laufzeit von Juli bis Dezember eines Jahres. Sie sind mit monatlich 1.000 EUR dotiert. Zusätzlich können 750 EUR zur Deckung von Rechercheausgaben während des Förderzeitraums beantragt werden.

Bewerbung und Auswahl:
Einmal jährlich führt die Stiftung ein Bewerbungsverfahren durch. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Februar mit Bewerbungsschluss zum 31. März.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein in sich geschlossener Text als Arbeitsprobe (literarische Prosa, Lyrik), eine kurze Ideenskizze für einen Essay zum genannten Thema und ein kurzer Lebenslauf.

Eine jährlich wechselnde Jury entscheidet im Sommer eines Jahres über die Vergabe der Stipendien. 

Die Entscheidung der Jury wird den Bewerber:innen ohne Angabe von Gründen mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bildende Kunst

1.   PONTOPREIS MMK

Förderziel: In Zusammenarbeit mit dem MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST in Frankfurt am Main vergibt die Stiftung alle zwei Jahre den PONTOPREIS MMK.

Anliegen der Stiftung ist es, junge Künstler:innen zu fördern, die am Beginn ihrer Karriere stehen und deren Werke ein hohes Maß an Originalität, ein Bewusstsein für gegenwärtige Fragestellungen sowie vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen.

Der Preis richtet sich an Künstler:innen, dich nicht älter als 35 Jahre sind und in Europa, vorzugsweise in Deutschland leben.

Förderumfang: Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Stipendium ausgeschüttet. Er beinhaltet darüber hinaus eine von der Stiftung finanzierte Ausstellung im MMK Zollamt, die von einem Katalog begleitet wird. 

Auswahl:
Zweistufiges Verfahren:
1.     In einem ersten Schritt werden im internationalen Kunstbetrieb agierende Mentor:innen eingeladen, jeweils eine Künstler:in vorzuschlagen.

2.     Eine Jury wählt nach Sichtung der von den Künstler:innen eingereichten Portfolios sowie eigener Recherchen anschließend die Preisträger:in aus.

Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

2.   Anstoß – das Kunstkritik-Stipendienprogramm 
Kooperationspartner: AICA Deutschland e.V.

Förderziel: Die Stiftung vergibt jährlich ein Stipendium an eine in der Kunstkritik tätige Person sowie an eine in der bildenden Kunst tätige Person. Das maximale Alter beträgt 35 Jahre. In Zusammenarbeit mit AICA Deutschland e.V. investiert die Jürgen Ponto-Stiftung somit auch in die Zukunftsfähigkeit der Kunstkritik.

Die Stipendiat:innen sind eingeladen, während ihres jeweils sechsmonatigen Förderzeitraums einen gemeinsamen Katalog zu erstellen. Dieser zeigt Abbildungen der künstlerischen Position mit einer Einordnung, Beschreibung und kritischen Auseinandersetzung.

In Kooperation mit der kata agorein Stiftung sollen die künstlerischen Arbeiten ausgestellt werden.

Förderumfang: Die Stipendien haben eine Dauer von sechs Monaten und sind mit monatlich jeweils 1.000 Euro dotiert. Für die Erstellung des Katalogs werden weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat das Förderprogramm einen Wert von jährlich 30.000 Euro.

Auswahl:
Dreistufiges Verfahren:
1.     Eine jährlich wechselnde Nominierungsjury aus Expert:innen der zeitgenössischen Kunst und der Kunstkritik schlägt Kunstkritiker:innen vor, die durch innovative Ansätze und eine eigene Sprache aufgefallen sind.

2.     Aus den Nominierungen wählt eine jährlich wechselnde Auswahljury eine zu fördernde Person aus dem Bereich der Kunstkritik aus.

3.     Mit Carte blanche ausgestattet, benennt diese Person eine künstlerisch tätige Person als Co-Stipendiat:in.

Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Musik

1.   Musikpreis

Förderziel: Für den Musikpreis, der im Jahr 2012 zum ersten Mal vergeben wurde, können sich Streichquartette aus Deutschland, Österreich und der Schweiz qualifizieren. Der Preis zeichnet die bisherige künstlerische Gesamtleistung sowie das über das normale Maß hinausgehende Bestreben eines Ensembles aus, in der Gemeinschaft erfolgreich zu sein. 

Die Mitglieder sollten im Durchschnitt nicht älter als 35 Jahre sein und erfolgreich an internationalen Kammermusik-Wett­bewerben teilgenommen haben.

Der Musikpreis schafft Freiräume und sorgt für Stabilität. Er ist nicht mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden.

Förderumfang: Der mit 60.000 Euro dotierte Preis wird in einem Turnus von zwei Jahren vergeben und beinhaltet neben dem Preisgeld Konzerte beim Beethovenfest Bonn, im FaustForum der Stadt Staufen, beim Schleswig-Holstein Musik Festival, im Wiener Konzerthaus sowie in der Série jeune-Reihe des Tonhalle Orchester Zürich.

Auswahl: Die o.g. Musikfestivals und Konzerthäuser sind Kooperationspartner der Stiftung bei der Ausrichtung des Musikpreises. Zusammen mit Vertreter:innen der Stiftung bilden sie das Auswahlgremium, das über die Vergabe des Preises entscheidet.

Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

2.   Musik-Stipendienprogramm

Förderziel: Die Stiftung vergibt jährlich Stipendien an hochbegabte Musiker:innen im Schulalter, i.d.R. zwischen 13 und 18 Jahren, die einen ersten Preis auf der Bundesebene des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ erreicht haben. 

Bei der Vergabe ihrer Stipendien achtet die Stiftung auf eine ausgewogene Instrumentenverteilung. Neben Solisten fördert die Stiftung auch kammermusikalische Ensembles. Ausgenommen von einer Förderung sind Preisträger:innen des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ aus den mit der Pop-Musik verbundenen Kategorien.

Ergänzend zu der finanziellen Förderung vermittelt die Stiftung ihre Stipendiat:innen auch in Konzertengagements.

Förderumfang: Die monatliche Zuwendung für Solisten beträgt 300 Euro. Ensembles erhalten 1.500 Euro pro Jahr und Mitglied. Ein Stipendium wird für mindestens ein Jahr vergeben und kann um zwei weitere Jahre verlängert werden.

Auswahl: Die Auswahl der zu fördernden Interpret:innen erfolgt durch Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands der Jürgen Ponto-Stiftung anlässlich des jährlichen Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“. 

Die ausgewählten Musiker:innen werden im Anschluss an den Wettbewerb über die beabsichtigte Aufnahme ins Stipendienprogramm schriftlich informiert. 

Eigenbewerbungen im Vorfeld des Wettbewerbs sind nicht möglich.